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Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck
des Verbandes ist die Pflege und Förderung des Tennissports. Der Satzungszweck
wird verwirklicht durch Förderung des Wettkampf- und Breitensports. Der Verein
ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel des Verbandes dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
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