1. Turniere, die öffentlich ausgeschrieben werden und Einladungsturniere, bedürfen einer Genehmigung. Dazu ist die Ausschreibung der Geschäftsstelle des TMV zu übersenden (siehe § 4). Vereine, die ohne Genehmigung ein Einladungsturnier oder ein öffentlich ausgeschriebenes Turnier veranstalten, werden mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250,- Euro belegt. Von der Genehmigungserfordernis sind solche Turniere ausgenommen, an denen nur Mitglieder des veranstaltenden Vereins teilnahmeberechtigt sind.
2. Bei der Durchführung von Offenen Turnieren, deren Ergebnisse zum DTB bzw. zum TMV gemeldet werden müssen bzw. sollen, ist ein vom DTB zugelassenes computergestütztes Turnierprogramm zu verwenden.
3. In diesen Fällen hat der ausrichtende Verein nach Beendigung des Turniers der Geschäftsstelle des TMV umgehend das Turnierprotokoll mit sämtlichen Spielergebnissen und Teilnehmerlisten elektronisch gespeichert zu übersenden.
4. Als Bälle sind die jeweils in den gültigen Ergänzungsbestimmungen zur TMV-Wettspielordnung festgelegten Marken zu spielen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Präsidiums.
5. Die Setzung von Spielern und Spielerinnen erfolgt entsprechend § 2 Absatz 5.
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