Turnierordnung des Tennisverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V.
§1 Allgemeines
§2 Landesmeisterschaften und Landesranglistenturniere/ Startberechtigung und Setzung
§3 Offene Turniere
§4 Ausschreibungen
§5 Spielregeln
§6 Spielplan
§7 Inkrafttreten

§1 Allgemeines
1. Diese Turnierordnung gilt für alle Turniere, die vom Tennisverband Mecklenburg - Vorpommern (TMV), seinen Bereichen oder seinen Vereinen veranstaltet werden.
2. Die Turniere sind nach der DTB Turnierordnung, den gültigen Spielregeln der ITF, der Disziplinarordnung des DTB, der Jugendordnungen des DTB und des TMV sowie den Wettspielbestimmungen des TMV und deren Ergänzungsbestimmungen durchzuführen. Abweichende und ergänzende Regelungen dieser Turnierordnung gehen der DTB Turnierordnung und der Jugendordnung des TMV vor.

§2 Landesmeisterschaften und Landesranglistenturniere sowie Startberechtigung und Setzung
1. Die Landesmeisterschaften und Landesranglistenturniere aller Altersklassen werden vom Sportausschuss bzw. der Jugendkommission einem oder mehreren Vereinen zur Ausrichtung übertragen.
2. Der ausrichtende Verein hat zur Durchführung eines vom DTB zugelassenes computergestütztes Turnierprogramm zu verwenden.
3. Als Bälle sind die jeweils in den gültigen Ergänzungsbestimmungen zur TMV-Wettspielordnung festgelegten Ballmarken zu spielen.
4. Teilnahmeberechtigt sind alle Spieler, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung einem Mitgliedsverein des TMV angehören und bis zu diesem Zeitpunkt im laufenden Spieljahr noch an keiner offiziellen Meisterschaft eines anderen Landesverbandes teilgenommen haben oder für eine Mannschaft eines anderen Landesverbandes gemeldet sind.
5. Die Setzung von Spielern und Spielerinnen erfolgt entsprechend der offiziell gültigen Deutschen Rangliste (Rangliste Damen und Herren, Gesamtrangliste Senioren und Seniorinnen, Gesamtrangliste Junioren und Juniorinnen) dann die jeweils gültigen Ranglisten des TMV. Hiervon abweichende Setzungen sind unzulässig.
6. Der ausrichtende Verein hat umgehend nach Beendigung des Turniers der Geschäftsstelle des TMV das Turnierprotokoll mit sämtlichen Spielergebnissen und Teilnehmerlisten schriftlich und elektronisch gespeichert zu übersenden.

§3 Offene Turniere
1. Turniere, die öffentlich ausgeschrieben werden und Einladungsturniere, bedürfen einer Genehmigung. Dazu ist die Ausschreibung der Geschäftsstelle des TMV zu übersenden (siehe § 4). Vereine, die ohne Genehmigung ein Einladungsturnier oder ein öffentlich ausgeschriebenes Turnier veranstalten, werden mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250,- Euro belegt. Von der Genehmigungserfordernis sind solche Turniere ausgenommen, an denen nur Mitglieder des veranstaltenden Vereins teilnahmeberechtigt sind.
2. Bei der Durchführung von Offenen Turnieren, deren Ergebnisse zum DTB bzw. zum TMV gemeldet werden müssen bzw. sollen, ist ein vom DTB zugelassenes computergestütztes Turnierprogramm zu verwenden.
3. In diesen Fällen hat der ausrichtende Verein nach Beendigung des Turniers der Geschäftsstelle des TMV umgehend das Turnierprotokoll mit sämtlichen Spielergebnissen und Teilnehmerlisten elektronisch gespeichert zu übersenden.
4. Als Bälle sind die jeweils in den gültigen Ergänzungsbestimmungen zur TMV-Wettspielordnung festgelegten Marken zu spielen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Präsidiums.
5. Die Setzung von Spielern und Spielerinnen erfolgt entsprechend § 2 Absatz 5.

§4 Ausschreibungen
Die Ausschreibungen von Landesmeisterschaften und Turnieren sind spätestens vier Wochen vor Turnierbeginn bei der Geschäftsstelle des TMV zur Genehmigung einzureichen (möglichst als e-Mail). Dies gilt unabhängig davon, ob das Turnier bereits im offiziellen Turnierkalender des TMV aufgeführt ist. Die Geschäftsstelle des TMV sorgt dafür, dass die genehmigte Ausschreibung mindestens zwei Wochen vor Turnierbeginn im offiziellen Verbandsorgan veröffentlicht wird.

§5 Spielregeln
Alle Spiele sind auf zwei Gewinnsätze auszutragen, es sei denn, in der Ausschreibung ist etwas anderes festgelegt.
Bei Ranglistenturnieren der Jugend ist grundsätzlich der dritte Satz als "Tie-Break-Satz" gemäß ITF Tennisregel 6 b. auszuspielen.
Der Oberschiedsrichter kann bei witterungsbedingten Einflüssen nach seinem Ermessen - auch während des Wettbewerbs - entscheiden, dass der dritte Satz als Match-Tie-Break bis 10 gespielt wird, wenn dies zur termingerechten Abwicklung des Turniers erforderlich ist. Die Runden eines Wettbewerbs sollen möglichst nach gleichen Bedingungen gespielt werden.
In jedem Satz findet beim Stand von 6:6 - mit Ausnahme der Austragung des dritten Satzes als Match-Tie-Break bis 10 - das Tie-Break-Spiel gemäß ITF-Tennisregel 5 b) Anwendung.

§6 Spielplan
(1) An einem Spieltag sollen für einen Teilnehmer höchstens zwei Einzel und ein Doppel oder ein Einzel und zwei Doppel auf den Spielplan gesetzt werden.
(2) Hat ein Spieler an einem Tag mehr als ein Spiel zu bestreiten, stehen ihm auf Wunsch folgende Pausen zwischen den Spielen zu:
- nach weniger als einer Stunde Spielzeit:   30 Minuten,
- nach 1 - 1 1/2 Stunden Spielzeit:            60 Minuten,
- nach mehr als 1 1/2 Stunden Spielzeit:     90 Minuten.
(3) Der Oberschiedsrichter kann von vorstehenden Regelungen abweichen, wenn dies zur termingerechten Beendigung des Turniers erforderlich ist.

§7 Inkrafttreten
Diese Turnierordnung tritt mit Wirkung vom 20.01.2010 in Kraft.

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