Wettspielordnung des Tennisverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V.
1. Teil: Allgemeine Bestimmungen
§1 Geltungsbereich §2 Feststellung der Spielstärke
§3 Sportbekleidung und Bälle §4 Spiel- und Pausenregeln
2. Teil: Mannschaftswettbewerbe
§5 Spielsystem, Klasseneinteilung, Altersklassen §6 Wettspielleitung
§7 Auf- und Abstieg §8 Teilnahmerecht von Vereinen
§9 Spieljahr und Spielberechtigung §10 Mannschaftsmeldung
§11 Namentliche Meldung §12 Verlegung von Punktspielen
§13 Pflichten des Heimvereines §14 Mannschaftsführer, Oberschiedsrichter, Schiedsrichter
§15 Regelung für das Spiel ohne Schiedsrichter §16 Spielbeginn
§17 Doppelaufstellung §18 Ersatzspieler
§19 Mitwirkung von nicht spielberechtigten Spielern §20 Falsche Mannschaftsaufstellung
§21 Spielabbruch §22 Abbruch und Fortsetzung des Punktspieles
§23 Nichtantreten oder verspätetes Antreten von Mannschaften §24 Spielbericht
§25 Wertung der Mannschaftsspiele und Tabellenaufstellung §26 Rechtsmittel und Rechstausschuss
§27 Proteste §28 Einsprüche
§29 Ordnungsgebühren und Geldstrafen
3. Teil: Schlußbestimmungen
§30 Änderungen dieser Wettspielordnung §31 Inkrafttreten

1. Teil: Allgemeine Bestimmungen
§1 Geltungsbereich
1. Diese Wettspielordnung gilt für alle Mannschaftswettbewerbe die vom Tennisverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.(im folgenden TMV genannt) durchgeführt werden. Für die Sommer- bzw. Winterhallenrunde werden jeweils Ergänzungsbestimmungen erlassen.
2. Bei allen Wettspielveranstaltungen müssen die Spielregeln der Internationalen Tennis Federation (ITF), die Wettspielordnung (WO) und Disziplinarordnung des Deutschen Tennis Bundes (DTB) sowie die Bestimmungen dieser Wettspielordnung, der Jugendordnung(JO) des DTB und TMV und die jeweiligen Ergänzungsbestimmungen befolgt werden.

§2 Feststellung der Spielstärke
1. Maßgeblich für die Feststellung der Spielstärke sind die gültige offizielle Deutsche Rangliste (Rangliste Damen und Herren, Gesamtrangliste Senioren, Gesamtrangliste Junioren) und dann die jeweils gültigen Ranglisten des TMV. Hiervon abweichende Mannschaftsmeldungen sind grundsätzlich unzulässig.

§3 Sportbekleidung und Bälle
1. Während des Wettspiels (einschl. des Einschlagens) dürfen nur Tennisbekleidung und für den Belag geeignete Tennisschuhe getragen werden.
2. Im übrigen gilt die Vorschrift des §66 des WO des DTB.
3. Für alle Wettspiele des TMV werden vor Beginn der Saison die jeweiligen Ballmarken in den Ergänzungsbestimmungen verbindlich vorgeschrieben.

§4 Spiel- und Pausenregeln
Die Tennisregeln der "International Tennis Federation" (ITF) finden mit der Maßgabe Anwendung, dass
1. in jedem Wettspiel der Gewinn von zwei Sätzen entscheidet;
2. in jedem Satz beim Stand von 6:6 das Tie-Break-Spiel Anwendung findet;
3. jeder Einzelspieler und jedes Doppel bei einem Mannschaftswettkampf von je einem Betreuer nach ITF-Regel 30 beraten werden darf; die Rechte des Mannschaftsführers bleiben hiervon unberührt;
4. bei einer jeden während des Wettspieles durch Unfall erlittenen Verletzung der Schiedsrichter eine Unterbrechung des Wettspieles von fünf Minuten zulassen kann. Diese Unterbrechung kann entweder sofort oder spätestens in der nächsten Pause beim Seitenwechsel bzw. nach Abschluß eines Satzes genommen werden. Als Verletzung durch Unfall gelten unter anderem Verrenkungen, Verstauchungen, Zerrungen, Blasenbildungen, blutende Verletzungen, die unfallbedingt während des Wettspieles auftreten. Als Verletzung durch Unfall gelten nicht vor Spielbeginn vorhandene Krankheiten, Leiden oder Verletzungen, letztere, sofern sie sich nicht während des Wettspieles ernsthaft verschlimmern. Eine Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit aus natürlicher Ursache, also z.B. aufgrund von Unpässlichkeit, Anstrengung oder Ermüdung darf nicht als Verletzung durch Unfall gewertet werden;
5. Die Zeitdauer des Einschlages vor einem Wettspiel oder nach einer Unterbrechung von länger als 15 Minuten, darf fünf Minuten nicht überschreiten.
6. Seniorinnen und Senioren aller Altersklassen eine Ruhepause von zehn Minuten nach dem 2. Satz beanspruchen können, aber nur in Wettbewerben dieser Altersklassen;
7. Juniorinnen und Junioren der Altersklassen U12 und U10 eine Ruhepause von fünf Minuten nach dem ersten Satz und zehn Minuten nach dem zweiten Satz beanspruchen können, aber nur in Wettbewerben dieser Altersklassen;
8. sofern der dritte Satz als Match-Tie-Break oder als Kurzsatz ausgetragen wird, so besteht kein Anspruch auf eine Ruhepause nach dem zweiten Satz gemäß (6) und (7)
9. für die o.g. Ruhepausen gilt, dass Spieler beraten und behandelt werden dürfen, falls sie den Platz während der Pausen verlassen;
10. zwischen Einzel- und Doppelspiel ein Spieler 20 Minuten Pause verlangen darf;
11. alle anderen Alterklassen keinen Anspruch auf eine Ruhepause nach ITF-Regel 29 d) haben;
12. für die zulässigen Unterbrechungen eines Wettspieles beim Seitenwechsel und nach Satzende gilt: Werden die Seiten gewechselt, muss der Aufschlag zum ersten Punkt des nächsten Spieles mindestens 90 Sekunden nach dem Zeitpunkt erfolgt sein, zu dem der Ball am Ende des vorangegangenen Spiels nicht mehr im Spiel war;
13. Nach Beendigung eines Satzes beträgt die Pause höchstens 120 Sekunden beginnend von dem Zeitpunkt an, zu dem der Ball am Ende des vorangegangenen Spieles nicht mehr im Spiel war, bis zum Aufschlag zum Punkt des nächsten Spieles;
14. Nach dem ersten Spiel eines jeden Satzes und während des Tie-Break-Spiels wechseln die Spieler die Seiten ohne Pause.
(Anmerkung: Nach einer Satzpause bei einem Spielstand von einer geraden Quersumme der Spiele gehen die Spieler auf die Seite, die sie im letzten Spiel des vorangegangenen Satzes innehatten. Siehe auch ITF-Regel 10)

2. Teil: Mannschaftswettbewerbe
§5 Spielsystem, Klasseneinteilung, Altersklassen
1. Die Mannschaftswettbewerbe des TMV werden in den jeweiligen Spielklassen ausgespielt.
2. Spielklassen im TMV sind:
- Oberliga
- Verbandsliga
- Bereichsliga
3.Altersklassen sind die in der DTB-Wettspielordnung unter § 4 aufgeführten Klassen
4.Zur Abwicklung der Punktspiele in den Spielklassen des TMV werden entsprechend den Erfordernissen Staffeln gebildet. Der Wechsel innerhalb der Spielklassen wird durch Auf- und Abstieg geregelt.
5.Neu gemeldete Mannschaften und solche, die im Vorjahr nicht an den betreffenden Mannschaftswettbewerben teilgenommen haben, beginnen grundsätzlich in der untersten Spielklasse des jeweiligen Mannschaftswettbewerbes. Abweichend davon ist eine Einstufung auf Antrag möglich, wenn eine Mannschaft einen Wechsel in die nächst höhere Altersklasse vornimmt. Ein Wechsel der Mannschaft liegt dann vor, sobald mehr als die Hälfte der Spieler der Mannschaft in die neue Altersklasse wechseln, wobei die wechselnden Spieler mindestens die Hälfte der Spiele absolviert haben müssen. Der bisherige Startplatz geht verloren.

§6 Wettspielleitung
1. Für die Durchführung und Organisation der Mannschaftsmeisterschaften sind der Sport- bzw. der Jugendwart des TMV zuständig.
2. Sport- und Jugendwart des TMV ernennen die Spielleiter.

§7 Auf- und Abstieg
Auf- und Abstieg in den einzelnen Spielklassen werden durch den Sportausschuß des TMV geregelt und in den jährlichen Ergänzungsbestimmungen veröffentlicht.

§8 Teilnahmerecht von Vereinen
1. Jeder Verein, der Mitglied im TMV ist und mindestens zwei Tennisplätze, für die Oberliga drei Plätze, mit einheitlichem Belag zur Verfügung stellt, kann an den Mannschaftsmeisterschaften teilnehmen.
2. Die Bildung von Spielgemeinschaften ist nur im Ausnahmefall nach Zustimmung durch den Sportausschuß des TMV möglich.

§9 Spieljahr und Spielberechtigung
1. Ein Spieljahr für die Ranglistenwertung dauert jeweils vom 1. Oktober des laufenden Jahres bis zum 30. September des folgenden Jahres. Das Spieljahr im Sinn der Spielberechtigung nach Absatz 2 des § 9 beginnt jeweils am 1. Dezember eines Jahres.
2. Spielberechtigt bei Mannschaftsmeisterschaften ist jeder Spieler, der Mitglied eines dem TMV angehörenden Vereines ist. Ein Spieler darf bei offiziellen Mannschaftsmeisterschaften in einer Spielzeit (01. Dezember bis zum 30. September des darauffolgenden Jahres) nur für einen Verein starten. Bei Mannschaftsmeisterschaften innerhalb des TMV ist ein Einsatz in zwei Altersklassen gestattet, aber nicht an einem Tag.
3. Ein Wechsel zu einer Mannschaft eines anderen Vereines ist in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 30. November möglich. Der Wechsel ist dem bisherigen Verein schriftlich mitzuteilen. Die Teilnahme an Mannschaftswettkämpfen für einen anderen Verein in der Zeit vom 01. Oktober bis 30. November berührt die Spielberechtigung nicht.
4. Bei Mannschaftsmeisterschaften innerhalb des TMV ist ein Einsatz in zwei Altersklassen gestattet, aber nicht an einem Tag.
5. In den Verbands- und Oberligen der Damen und Herren dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres, in dem die Veranstaltung stattfindet, das 14. Lebensjahr vollendet haben. In begründeten Fällen kann der Verbandssportwart mit Zustimmung des Verbandsjugendwartes Ausnahmen bei der Altersbegrenzung zulassen.
6. Bei den Spielen in der Oberliga darf je Begegnung nur ein Spieler eingesetzt werden, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU besitzt. Bei den übrigen Klassen dürfen zwei Spieler eingesetzt werden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU besitzen. Als eingesetzt gilt ein Spieler, der einen Punkt gespielt hat.
7. Nicht spielberechtigt sind Spieler, die nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet wurden oder Spieler gegen die eine Wettspielsperre oder ein Wettspielverbot nach den Bestimmungen des DTB besteht.

Gültig ab der Saison 2009/2010

§9 Spieljahr und Spielberechtigung

1. Ein Spieljahr für die Ranglistenwertung dauert jeweils vom 01. Oktober des laufenden bis zum 30. September des folgenden Jahres.
Das Spieljahr im Sinn der Spielberechtigung nach Absatz (2) des § 9 dauert jeweils vom 01. April eines Jahres bis zum 30. September desselben Jahres.
2. Spielberechtigt bei Mannschaftsmeisterschaften ist jeder Spieler, der Mitglied eines dem TMV angehörenden Vereines ist. Ein Spieler darf bei offiziellen Mannschaftsmeisterschaften in einer Spielzeit (01. April eines Jahres bis zum 30. September desselben Jahres) nur für einen Verein starten.
3. Ein Wechsel zu einer Mannschaft eines anderen Vereines ist nur in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Januar möglich.
Der Wechsel ist dem bisherigen Verein schriftlich mitzuteilen.
Die Teilnahme an Mannschaftswettkämpfen für einen anderen Verein in der Zeit vom 01. Oktober bis zum Abschluss der Winterrunde berührt die Spielberechtigung nicht.
4. Bei Mannschaftsmeisterschaften innerhalb des TMV ist ein Einsatz in zwei Altersklassen gestattet, aber nicht an einem Tag.
5. In den Verbands- und Oberligen der Damen und Herren dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres, in dem die Veranstaltung stattfindet, das 14. Lebensjahr vollendet haben. In begründeten Fällen kann der Verbandssportwart mit Zustimmung des Verbandsjugendwartes Ausnahmen bei der Altersbegrenzung zulassen.
6. Bei den Spielen in der Oberliga darf je Begegnung nur ein Spieler eingesetzt werden, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU besitzt. Bei den übrigen Klassen dürfen zwei Spieler eingesetzt werden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU besitzen. Als eingesetzt gilt ein Spieler, der einen Punkt gespielt hat.
7. Nicht spielberechtigt sind Spieler, die nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet wurden oder Spieler gegen die eine Wettspielsperre oder ein Wettspielverbot nach den Bestimmungen des DTB besteht.

§10 Mannschaftsmeldung
1. Die Anzahl der Mannschaften für die Punktspiele des nächsten Sommer-Spieljahres muß von den Vereinen bis zum 10. Dezember online an die Geschäftsstelle des TMV gemeldet werden.
2. Die Anzahl der Mannschaften für die Punktspiele des Winter-Spieljahres muß von den Vereinen bis zum 10. September online an die Geschäftsstelle des TMV gemeldet werden.
3. Meldungen, die mehr als 14 Tage später eingehen, finden keine Berücksichtigung mehr.
4. Die Abgabe der Meldung verpflichtet zur Teilnahme an den Punktspielen.
5. Jeder Verein muss in jeder Altersklasse, in der er wenigstens eine Mannschaft gemeldet hat, eine namentliche Meldung abgeben.
6. Nachmeldungen sind nicht zugelassen.

§11 Namentliche Meldung
1. Bis zum 1. April für den Sommer bzw. bis zum 1. Oktober für den Winter eines jeden Jahres müssen die namentlichen Mannschaftsmeldungen Online an die Geschäftsstelle des TMV gemeldet werden.
2. Bei unvollständig ausgefüllten Online-Meldeformularen werden Ordnungsgebühren erhoben. Jeder Spieler muss mit seiner ID-Nummer auf den namentlichen Mannschaftsmeldungen entsprechend aufgeführt werden.
3. Die gemeldeten Spieler (einschließlich der Ersatzspieler) aller Mannschaften einer Altersklasse sind nach ihrer Spielstärke fortlaufend nummeriert aufzulisten. Maßgeblich für die Feststellung der Spielstärke ist die gültige Deutsche Rangliste und die des TMV und zwar in dieser Reihenfolge. Hiervon abweichende Meldungen sind unzulässig.
4. Nachmeldungen sind nicht zugelassen.
5. Der Verbandssport- bzw. Jugendwart kann die Reihenfolge der Spieler in der Mannschaftsmeldung mit Rückgabe der Meldung bis spätestens zwei Wochen vor dem ersten Spieltag abändern.
6. Bis zum 1. April (Sommer) bzw. 1. Oktober (Winter) haben die Vereine die Meldegebühren für ihre Mannschaften auf das Konto des TMV zu überweisen. Die Höhe der Meldegebühren ist den jeweils gültigen Ergänzungsbestimmungen zu entnehmen.
7. Die Meldegebühren sind mit der Abgabe der Meldungen verwirkt.

§12 Verlegung von Punktspielen
Nur bei Berufung von Spielern durch den DTB oder den TMV kann der zuständige Spielleiter auf Antrag eine Spielverlegung bei gleichzeitiger Benachrichtigung aller beteiligten Vereine vornehmen.

§13 Pflichten des Heimvereines
1. Der gastgebende Verein ist für die Bereitstellung der vorschriftsmäßigen Plätze, für Umkleidemöglichkeiten, Sanitäranlagen und für den reibungslosen Ablauf des Punktspieles verantwortlich.
2. Der Gastgeber stellt für jedes Einzel drei neue Bälle. Für die Doppel sind die Bälle der Einzelspieler zu verwenden. Werden für die Doppel neue Bälle angeboten, ist damit zu spielen.
3. Der gastgebende Verein ist dafür verantwortlich, dass die ordnungsgemäße Online-Meldung der Spielberichte an den TMV erfolgt.

§14 Mannschaftsführer, Oberschiedsrichter, Schiedsrichter
1. Jede Mannschaft wird von einem Mannschaftsführer geleitet.
2. Der Mannschaftsführer ist alleiniger Sprecher und vertritt die Belange seiner Mannschaft und hat nach Abschluss des Wettspiels den Spielbericht zu unterschreiben.
3. Der Referent für Regelkunde kann für Punktspiele einen Oberschiedsrichter bestimmen. Einsprüche gegen die Ernennung sind nicht möglich. Die Kosten des Oberschiedsrichters trägt der gastgebende Verein laut Finanzrichtlinie des TMV.
4. Ansonsten ist für jeden Mannschaftswettbewerb vom gastgebenden Verein ein Oberschiedsrichter zu bestimmen, der nicht am Wettspiel teilnehmen darf. Sein Name ist vor Beginn der Einzelspiele in dem Spielbericht einzutragen.
5. Ist ein Oberschiedsrichter bei Spielbeginn nicht anwesend, übernimmt seine Rechte und Pflichten der Mannschaftsführer der Gastmannschaft während des gesamten Wettspiels. Er benennt einen Vertreter für die Dauer seiner eigenen Spielzeit.
6. Jeder Spieler ist verpflichtet, das Amt des Schiedsrichters zu übernehmen.
7. Jedes Wettspiel soll von einem Schiedsrichter geleitet werden, es sei denn, die am Wettspiel Beteiligten einigen sich auf ein Spiel ohne Schiedsrichter (siehe dazu § 15). Wenn Schiedsrichter von einem Spieler, Mannschaftsführer oder vom Oberschiedsrichter verlangt werden, sind diese einzusetzen.

§15 Regelung für das Spiel ohne Schiedsrichter
1. Jeder Spieler ist für Tatsachenentscheidungen auf seiner Seite zuständig.
2. Alle "Aus"- oder "Fehler"-Rufe müssen unmittelbar, nachdem der Ball aufgesprungen ist, erfolgen und zwar so laut, dass der Gegner es hören kann.
3. Im Zweifelsfall muss der Spieler zugunsten seines Gegners entscheiden.
4. Ruft ein Spieler irrtümlich einen Ball "aus" und bemerkt dann, dass der Ball gut war, wird der Punkt wiederholt, es sei denn, dass es sich um einen Schlag zum Punktgewinn gehandelt hat. (Der Gegner erhält dann automatisch den Punkt!)
5. Der Aufschläger soll vor jedem ersten Aufschlag den Punktestand deutlich hörbar für seinen Gegner ansagen.
6. Ist ein Spieler mit dem Verhalten oder den Entscheidungen seines Gegners nicht einverstanden, ruft er den Oberschiedsrichter (oder Assistenten).
Für Spiele auf Ascheplätzen gelten die nachfolgenden zusätzlichen Verfahrensweisen.
7. Der Ballabdruck kann nach dem Schlag zum Punktgewinn oder, wenn das Spiel unterbrochen ist, kontrolliert werden (ein Reflex-Rückschlag ist erlaubt).
8. Zweifelt ein Spieler die Entscheidung seines Gegners an, darf er ihn bitten, ihm den Ballabdruck zu zeigen. Um den Ballabdruck anzuschauen, darf er die Spielhälfte des Gegners betreten.
9. Verwischt ein Spieler den Ballabdruck, erhält sein Gegner den Punkt.
10. Gibt es Meinungsverschiedenheiten über den Ballabdruck, kann der Oberschiedsrichter (oder Assistent) gerufen werden. Dieser trifft eine endgültige Entscheidung.

Spieler, die diese Regelungen nicht fair einhalten, werden wegen Behinderung oder unsportlichen Verhaltens nach dem Verhaltenskodex des DTB bestraft.

§16 Spielbeginn
1. Vor dem festgesetzten Spielbeginn sind dem Oberschiedsrichter unaufgefordert die namentlichen Mannschaftsmeldungen zu übergeben und die tatsächlichen, spiel- und einsatzfähigen Spieler zu benennen. Die Aufstellung hat der Oberschiedsrichter zu überprüfen. Auf Verlangen des Oberschiedsrichters bzw. des Mannschaftsführers der gegnerischen Mannschaft hat sich ein Spieler mittels eines Lichtbild-Dokumentes (Personalausweis, Fahrerlaubnis, Reisepaß, Dienstausweis...) auszuweisen.
2. Es wird in der Reihenfolge 2-4-6 und 1-3-5 bei 6er-Mannschaften bzw. 2-4 und 1-3 bei 4er-Mannschaften gespielt, sofern sich die Mannschaftsführer mit dem Oberschiedsrichter nicht auf eine andere Reihenfolge verständigen.
3. Ist zu dem Zeitpunkt, der für den Beginn eines Wettspiels festgesetzt ist, eine Mannschaft hinsichtlich der Einzelspieler nicht vollzählig spielbereit, so müssen die nachfolgenden Spieler aufrücken. Nicht zu spielende Begegnungen werden für die vollzählige Mannschaft mit 6:0, 6:0 gewertet.

§17 Doppelaufstellung
1. Alle Doppel müssen spätestens 15 Minuten nach Ende des letzten Einzels dem Oberschiedsrichter gemeldet werden.
2. Es ist zulässig, in den Doppeln auch Spieler einzusetzen, die in den Einzeln nicht mitwirkten, aber zum Zeitpunkt der Doppelmeldung anwesend sind.
3. Die in den Doppeln einzusetzenden Spieler erhalten entsprechend ihrer Reihenfolge in der Mannschaftsmeldung die Platzziffern von 1 bis 6 bzw.1 bis 4. Die Summe der Platzziffern eines Doppelpaares darf nicht größer sein als die der folgenden Paare. Sollte die Summe der Platzziffern aller Doppel gleich sein, darf der Spieler mit der Platzziffer 1 nicht im dritten Doppel spielen.
4. Bei 4er-Mannschaften darf der Spieler mit der Platzziffer 1 auch im 2. Doppel eingesetzt werden.
4. Bemerkt der Oberschiedsrichter, der nicht als Spieler am Wettspiel teilnimmt, bei der Kontrolle der Doppelaufstellungen einen Verstoß gegen Ziffer (3), so dürfen beide Mannschaften die Doppel neu aufstellen. Ist ein Doppel bereits begonnen, so gilt das falsch aufgestellte und alle nachfolgenden Doppel mit 0:6, 0:6 als verloren.

§18 Ersatzspieler
1. Spieler unterer Spielklassen dürfen in den höheren Spielklassen nur zweimal ersatzweise eingesetzt werden. Spielen sie ein drittes Mal in höheren Spielklassen, verlieren sie die weitere Spielberechtigung für die Mannschaft, in der sie gemeldet sind.
2. Kein Spieler darf am gleichen Tag in zwei Mannschaften spielen.
3. Ersatzspieler und Spieler die nur im Doppel eingesetzt werden sind mit Name und lfd. Nummer lt. Mannschaftsaufstellung auf dem Spielbericht zu vermerken.

§19 Mitwirkung von nicht spielberechtigten Spielern
1. Werden Spieler eingesetzt, die für die betreffende Mannschaft keine Spielberechtigung haben, so wird das ganze Wettspiel mit 0:9 (bzw. 0:6) gewertet, ohne Rücksicht auf das tatsächlich erspielte Ergebnis.
2. Begeht auch die gegnerische Mannschaft Aufstellungsverstöße nach Ziffer (1), wird das Punktspiel für beide Mannschaften als verloren gewertet.

§20 Falsche Mannschaftsaufstellung
1. Werden im Einzel Spieler an falschen Plätzen aufgestellt, so werden die betroffenen Spiele mit 6:0, 6:0 für den Gegner als gewonnen gewertet und die nachfolgenden Spiele ebenfalls dem Gegner zugeschrieben.
2. Erfolgen Fehler in der Aufstellung der Doppelpaare (Summe der Platzziffern nicht beachtet), ist sinngemäß zu Ziffer (1) zu verfahren.

§21 Spielabbruch
1. Bricht ein Spieler bzw. ein Doppelpaar ein begonnenes Wettspiel vor dessen Beendigung ab, so werden die bis zum Abbruch von ihm gewonnenen Spiele und Sätze gezählt. Die zum Gewinn des Wettspiels noch erforderliche Anzahl von Spielen und Sätzen werden für den Gegner gewertet.
2. Bricht eine Mannschaft ein begonnenes Wettspiel vor seiner Beendigung ab, werden die bis zum Abbruch ausgetragenen Spiele gewertet und die nicht ausgetragenen mit 6:0, 6:0 für die gegnerische Mannschaft gerechnet.

§22 Abbruch und Fortsetzung des Punktspieles
1. Bei Abbruch bzw. Nichtbeginn eines Punktspieles wegen der Witterung, der Lichtverhältnisse, des Zustandes der Plätze oder anderem entscheidet der Oberschiedsrichter, ob und wann das Punktspiel am gleichen oder folgenden Tag begonnen oder fortzusetzen ist.
2. Kann ein Punktspiel im Freien nicht gespielt werden, so kann es in eine Halle verlegt werden, wenn sich die Mannschaftsführer hierüber einig sind. Entstehende Hallenkosten tragen beide Mannschaften zu gleichen Teilen.
3. Ein in der Halle verlegtes oder in der Halle begonnenes Wettspiel muss in der Halle zu Ende gespielt werden, es sei denn, dass sich die Mannschaftsführer auf eine andere Regelung einigen.
4. Wenn eine Beendigung oder Fortsetzung am gleichen oder folgenden Tag nicht möglich ist, haben sich die Mannschaftsführer sofort über den Zeitpunkt zu einigen, an dem die Spiele fortzusetzen sind. Gelingt eine Einigung, so ist sie im Spielbericht einzutragen. Der vereinbarte Termin ist verbindlich, wenn der Spielleiter nicht widerspricht. Andernfalls bestimmt der Spielleiter den Termin. Das Punktspiel findet auf derselben Anlage statt.
5. Falls noch kein Spiel begonnen hat, kann die Mannschaftsaufstellung im Rahmen der namentlichen Meldung bei der Neuansetzung verändert werden. Andernfalls muss die Begegnung in derselben Aufstellung weitergeführt werden, und die erzielten Punkte, Sätze und Spiele bleiben erhalten. Tritt ein Spieler zum Fortsetzungstermin nicht an, so werden die zum Gewinn dieses Matches noch erforderlichen Sätze und Spiele für den Gegner gewertet.
6. Für die Doppel gilt bei abgebrochenen Spielen die gleiche Regelung. Sind die Paarungen bereits abgegeben, aber ist mit dem Spiel noch nicht begonnen worden, können am Fortsetzungstag auch andere spielberechtigte, bisher nicht genannte Spieler eingesetzt werden.

§23 Nichtantreten oder verspätetes Antreten von Mannschaften
1. Mannschaften, die zu einem Punktspiel nicht antreten oder verspätet erscheinen, ohne dass nachgewiesene höhere Gewalt vorlag, verlieren dieses Spiel mit 0:9 (bzw. 0:6). Bei Wiederholung dieses Falles steigt die Mannschaft in die nächstniedrigere Klasse ab. Alle Spiele, die diese Mannschaft bereits ausgetragen hat oder noch austragen müsste, werden gestrichen.
2. Als nicht angetreten gilt, wenn eine Mannschaft zum angesetzten Zeitpunkt des Wettspielbeginns mit weniger als vier (bzw. drei) Spielern anwesend ist.
3. Die Wartezeit für die gegnerische Mannschaft beträgt eine Stunde. Trifft eine Mannschaft innerhalb dieser Zeit mit mehr als der Hälfte ihrer Spieler ein, so ist das Wettspiel durchzuführen und die Verspätung auf dem Spielbericht zu begründen. Über die Wertung des Spieles entscheidet dann der Spielleiter.

§24 Spielbericht
1. Über jedes Punktspiel ist ein Spielbericht auf dem vorgesehenen Formular auszufüllen, inklusive der jeweils zutreffenden Staffel- und Spielnummer. Bei Spielabbruch ist der Spielbericht mit dem Spielstand bei Abbruch und einem Vermerk über eine Terminvereinbarung zur Fortsetzung des Punktspiels auszufüllen.
2. Spielberichte / Ergebnisse müssen bis spätestens 12:00 Uhr des dem Spieltag nachfolgenden Tages "ONLINE" über die Homepage des TMV eingegeben werden.
3. Geschieht die ONLINE-Meldung des Spielberichtes verspätet oder mangelhaft, so wird der Verein mit einer Ordnungsgebühr belegt.
4. Werden Spielberichte manipuliert, werden die beteiligten Mannschaften durch den Sportausschuss mit einer Geldstrafe belegt.
5. Die Originale der Spielberichte müssen generell bis zum 30.09. des jeweiligen Spieljahres beim gastgebenden Verein aufbewahrt werden.

§25 Wertung der Mannschaftsspiele und Tabellenaufstellung
1. Die Punktspiele werden nach gewonnenen und verlorenen Mannschaftsspielen jeweils mit zwei Gewinn- oder Verlusttabellenpunkten gewertet.
2. Bei einem unentschiedenen Spielausgang, der nur dann gegeben ist, wenn Matchpunkte, Sätze und Spiele gleich sind, wird ein Gewinn- und ein Verlust-Tabellenpunkt vergeben.
3. Über die Platzierung der Mannschaften in der Tabelle nach Abschluss der Punktspiele entscheidet die bessere Differenz der Tabellenpunkte. Bei gleicher Differenz entscheidet die Differenz der Matchpunkte. Sind diese ebenfalls gleich, die Differenz der Sätze bzw. der Spiele.

§26 Rechtsmittel und Rechtsausschuss
1. Die nach dieser Wettspielordnung gegebenen Rechtsmittel sind der Protest und der Einspruch. Vergehen entsprechend der Disziplinarordnung des DTB sind gemäß dieser zu ahnden.
2. Über Proteste entscheidet der jeweils zuständige Spielleiter.
3. Über Einsprüche gegen die Entscheidung des Spielleiters entscheidet der Rechtsausschuss des TMV.

§27 Proteste
1. Jeder Verein hat das Recht, gegen die Art und Weise der Durchführung eines Punktspieles beim zuständigen Spielleiter Protest einzulegen, der schriftlich zu begründen ist.
2. Die Protestfrist beträgt drei Tage nach Bekanntwerden der Protestgründe und endet spätestens 14 Tage nach dem betreffenden Punktspiel. Sind die Protestgründe bereits vor, während oder unmittelbar nach dem Spiel bekannt, muss auf dem Spielbericht ein entsprechender Vermerk erfolgen. Die Protestgebühr gemäß den Ergänzungsbestimmungen, ist gleichzeitig auf das Konto des TMV einzuzahlen.
3. Verstöße gegen die Bestimmungen der Ziffer (1) oder (2) haben die sofortige Verwerfung des Protestes zur Folge.
4. Der Spielleiter hat innerhalb einer Frist von zehn Tagen eine Entscheidung zu treffen.
5. Wurde dem Protest stattgegeben, trägt der unterlegene Verein die Protestgebühren.

§28 Einsprüche
1. Gegen die Entscheidung des Spielleiters ist der Einspruch möglich.
2. Der Einspruch ist innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung des Spielleiters in vierfacher Ausfertigung bei dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses einzulegen und schriftlich zu begründen. Gleichzeitig ist eine Einspruchsgebühr entsprechend der Ergänzungsbestimmungen auf das Konto des TMV einzuzahlen und dies dem Rechtsausschuss nachzuweisen.
3. Verstöße gegen die Bestimmungen der Ziffer (2) haben die sofortige Verwerfung des Einspruches zur Folge.
4. Der Rechtsausschuss hat innerhalb einer Frist von 20 Tagen eine Entscheidung zu treffen. Die Kosten des Einspruchsverfahrens trägt der unterlegene Verein.

§29 Ordnungsgebühren und Ordnungsstrafen
1. Ordnungsgebühren und Ordnungsstrafen werden von den für die Durchführung der Punktspiele Verantwortlichen (Spielleiter, Sport- bzw. Jugendwart) ausgesprochen.
2. Bei schweren Verstößen gegen diese Wettspielordnung können Geldstrafen festsetzen:
a) der Sportausschuss bzw. die Jugendkommission
b) das Präsidium.
3. Die Höhe der Ordnungsgebühren bzw. Geldstrafen ist in den Ergänzungsbestimmungen festgelegt.

3. Teil: Schlußbestimmungen
§30 Änderungen dieser Wettspielordnung
Änderungen dieser Wettspielordnung erfolgen durch Beschluss des Sportausschusses des TMV.

§31 Inkrafttreten
Diese Wettspielordnung tritt mit Wirkung vom 20.01.2010 in Kraft.

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